Wirtschaftsplan


Glossar: Wirtschaftsplan

Ein Wirtschaftsplan wird von einem Haushalt oder einem Unternehmen vor einer bestimmten Zeitperiode erstellt und beinhaltet die geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie die erwarteten Kosten für den Verbrauch oder die Produktion von Wirtschaftsgütern.

Wirtschaftsplan in der Immobilienbranche:
In der Immobilienbranche bezieht sich der Wirtschaftsplan oft auf die Verwaltung von Wohnanlagen oder Eigentumswohnungen. Wenn eine Immobilie in Form einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) organisiert ist, wird von der WEG-Verwaltung ein jährlicher Wirtschaftsplan erstellt. Dieser umfasst die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Geschäftsjahr und bildet die Grundlage für die Festlegung der monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer.

Beispiel für einen Wirtschaftsplan in der Immobilienbranche:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus zehn Eigentümern, die ihre Wohnungen in einem gemeinsamen Gebäude besitzen. Die WEG-Verwaltung erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan für das kommende Geschäftsjahr. In diesem Plan werden die zu erwartenden Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen des Gebäudes, die Versicherungsprämien, die Verwaltungskosten und andere Ausgaben aufgeführt.

Die geplanten Einnahmen der WEG ergeben sich aus den monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer sowie eventuell aus weiteren Einnahmen wie beispielsweise Mieteinnahmen aus Gemeinschaftsräumen. Die Summe der Einnahmen sollte die erwarteten Ausgaben des Wirtschaftsplans decken, um eine finanzielle Stabilität und eine angemessene Instandhaltung der Immobilie sicherzustellen.

Der Wirtschaftsplan wird in der Regel von der Eigentümerversammlung der WEG verabschiedet und ist für alle Eigentümer bindend. Žnderungen am Wirtschaftsplan können während des Geschäftsjahres in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten oder sich die finanzielle Situation der WEG ändert.

Problem

Die finanzielle Planung in der Immobilienwirtschaft ist entscheidend. Ein unzureichender Wirtschaftsplan kann zu unerwarteten Ausgaben und finanziellen Schwierigkeiten führen.

Herausforderung

Eigentümer innerhalb einer WEG stehen oft vor der Herausforderung, transparente und realistische Kosten für Instandhaltungen nicht zu unterschätzen. Fehler in der Planung können die Wohnqualität beeinträchtigen.

Lösung

Unser erfahrenes Team von Göttfried Immobilien erstellt individuelle Wirtschaftspläne, die auf die spezifischen Bedürfnisse jeder WEG abgestimmt sind. So sichern Sie die finanzielle Stabilität und langfristige Instandhaltung Ihrer Immobilie.

Vorteil

Gemeinsam mit Ihrer Eigentümerversammlung erarbeiten wir einen transparenten Wirtschaftsplan. Dies fördert die Zusammenarbeit und das Vertrauen unter den Eigentümern, während wir Sie durch das gesamte Planungsverfahren begleiten.

Haben Sie Fragen zum Wirtschaftsplan?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zum Wirtschaftsplan zu beantworten. Zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren!
* Pflichtfelder

Ich bin damit einverstanden, dass mir Karten von Google angezeigt werden. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Google (https://policies.google.com/privacy).

Ich bin einverstanden
Ein Wirtschaftsplan ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Planung in der Immobilienbranche, insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Göttfried Immobilien GmbH versteht die Bedeutung eines klar strukturierten Wirtschaftsplans für die Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien in Gerstetten und der Region. Unser erfahrenes Team bietet umfassende Unterstützung und Expertise in der Erstellung und Überwachung von Wirtschaftsplänen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange der Immobilienverwaltung und bieten zudem eine gezielte Wohnungsmarktberatung für Gerstetten, um sicherzustellen, dass Sie stets die besten Entscheidungen für Ihre Investitionen treffen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Karten von Google angezeigt werden. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Google (https://policies.google.com/privacy).

Ich bin einverstanden
  • Glossar
Grundstück Abschreibung AFA Altlast Anlageimmobilie Hausbewertung Hypothek Immobilien Immobilien-Leasing Immobilienbewertung Immobilienblase Immobilienverkauf Indexmiete Kaltmiete Käuferbonität Kaufnebenkosten Kaution Kubatur Kündigungsfrist Ansichten Bauantrag Bauantrag Baufinanzierung Baugenehmigung Baugrenze Baugrundstück Bauland Baulandmobilisierungsgesetz Baulast Bausachverständiger Beleihungswert Bestellerprinzip Betriebskosten Bodengrundfläche Bodenrichtwert Bodenwert Courtage Denkmalschutz Effektivzins Eigentum Eigentümerversammlungsprotokoll Einheitswert Energieausweispflicht Erbbaurecht Erbbauzins Erbengemeinschaft Erbpacht Erbschaft Erbschaftssteuer Finanzierung Flurkarte Flurstück Gemarkung Gemeinschaftsordnung Geschossflächenzahl (GFZ) Grundbucheintrag Grunderwerbsteuer Grundflächenzahl (GRZ) Grundschuld Grundsteuer Grundstücksgrenze Grundstückspreis Grundstücksverkauf Maisonette Makler Makleralleinauftrag Makleralleinvertrag Maklerkosten Maklervertrag Marktwert Mietkauf Mietspiegel Nachlassimmobilie Nachlassverwaltung Nebenkosten Nießbrauchrecht Notar Objektart Offenbarungspflicht Pacht Penthouse Pflichtteil Provision Schnitte Rendite Rohbau Sachwertverfahren Schenkung Schenkungssteuer Sondereigentum Sondernutzungsrecht Souterrain Teilungserklärung Tilgung Umlegungsverfahren Valuta Verkehrswert Verkehrswertgutachten Vermarktung Versteigerung Vorkaufsrecht Wegerecht Wertermittlungsverfahren Widerrufsrecht Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan Wohnfläche Wohnrecht Wohnungsbewertung Wohnungseigentum Zwischenfinanzierung