Geschossflächenzahl (GFZ)


Glossar: Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche beim Bau eines Gebäudes zulässig sind. Sie ist eine wichtige Kennzahl, die im Rahmen der Baunutzungsverordnung und des geltenden Bebauungsplans festgelegt wird. Zusammen mit der Grundflächenzahl bildet die Geschossflächenzahl die rechtliche Grundlage für die Bebauung von Grundstücken und ist entscheidend für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben.

Hier ein Beispiel, um die Bedeutung der Geschossflächenzahl für Bauvorhaben in Ulm und Neu-Ulm zu verdeutlichen:

Ein Bauunternehmer plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Neu-Ulm auf einem bestimmten Grundstück. Bevor er mit der Planung beginnt, informiert er sich über die Vorgaben des geltenden Bebauungsplans für das betreffende Gebiet.

In dem Bebauungsplan ist unter anderem die Geschossflächenzahl festgelegt. Diese gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche er je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal errichten darf. Nehmen wir an, die Geschossflächenzahl beträgt 0,8.

Das Grundstück, auf dem das Mehrfamilienhaus errichtet werden soll, hat eine Fläche von 800 Quadratmetern. Unter Berücksichtigung der Geschossflächenzahl von 0,8 darf der Bauunternehmer also maximal 0,8 * 800 Quadratmeter = 640 Quadratmeter Geschossfläche auf dem Grundstück realisieren.

Um eine wirtschaftlich sinnvolle Planung durchzuführen, kann der Bauunternehmer nun verschiedene Optionen in Betracht ziehen. Er könnte beispielsweise ein fünfgeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von 128 Quadratmetern pro Geschoss planen (5 Geschosse * 128 Quadratmeter = 640 Quadratmeter Geschossfläche) oder ein sechsgeschossiges Gebäude mit einer geringeren Grundfläche pro Geschoss.

Die Geschossflächenzahl stellt somit eine wichtige Rahmenbedingung für die Bebauung von Grundstücken dar und beeinflusst maßgeblich die mögliche Gebäudegröße und -höhe. Es ist daher entscheidend, dass Bauunternehmer, Architekten und andere Beteiligte die Vorgaben der Geschossflächenzahl im Bebauungsplan genau berücksichtigen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und ein gelungenes Bauvorhaben umzusetzen.

Ein kompetenter Immobilienmakler in Ulm und Neu-Ulm kann bei der Beschaffung relevanter Informationen, wie der Geschossflächenzahl aus dem Bebauungsplan, behilflich sein und die potenziellen Käufer oder Bauherren darüber informieren, welche Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Bebauung von Grundstücken bestehen. Dies trägt dazu bei, dass Bauvorhaben in šbereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und den individuellen Bedürfnissen der Kunden geplant und realisiert werden können.

Herausforderung

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist entscheidend für die Planung von Bauvorhaben und stellt eine wesentliche Herausforderung für Bauunternehmer dar.

Verständnis

Die GFZ gibt an, wie viel Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstück zulässig ist und beeinflusst maßgeblich die wirtschaftliche Planung.

Planungshilfe

Eine präzise Analyse der rechtlichen Vorgaben durch einen erfahrenen Immobilienmakler gewährleistet, dass alle Bewegungen im Bauprozess zu Ihrer Vorteilnahme genutzt werden können.

Partnerschaft

Durch unser engagiertes Team von Göttfried Immobilien erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung, um die Möglichkeiten und Einschränkungen der GFZ korrekt zu navigieren.

Ergebnis

Mit unserer Fachkompetenz können Ihre Bauvorhaben in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und individuellen Bedürfnissen realisiert werden.

Bauplanung verstehen

Die Geschossflächenzahl ist eine entscheidende Kennzahl, die Ihnen hilft, die maximal zulässige Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstück zu bestimmen. Dies ist besonders wichtig bei der Planung Ihrer Immobilienprojekte in Ulm und Neu-Ulm.

Wirtschaftlich planen

Mit einer klaren Vorstellung von der Geschossflächenzahl können Bauunternehmer wirtschaftlich planen. Unsere Experten helfen Ihnen, verschiedene Bauoptionen zu kalkulieren und die beste Lösung für Ihr Grundstück zu finden.

Rechtliche Vorgaben einhalten

Die Berücksichtigung der Geschossflächenzahl im Bebauungsplan ist essenziell. So vermeiden Sie rechtliche Probleme und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben den lokalen Vorschriften entspricht und erfolgreich umgesetzt wird.

Fachkundige Unterstützung

Als erfahrene Immobilienmakler in Ulm und Neu-Ulm unterstützen wir Sie bei der Beschaffung aller relevanten Informationen über die Geschossflächenzahl. Vertrauen Sie auf unser Know-how, um die besten Möglichkeiten für Ihre Bauprojekte zu finden.

Wenn Sie Fragen zur Geschossflächenzahl (GFZ) haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wenn Sie Fragen zur Geschossflächenzahl (GFZ) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um eine Nachricht an uns zu senden. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten.
* Pflichtfelder

Ich bin damit einverstanden, dass mir Karten von Google angezeigt werden. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Google (https://policies.google.com/privacy).

Ich bin einverstanden
Göttfried Immobilien GmbH ist Ihr vertrauensvoller und kompetenter Immobilienmakler in Gerstetten und Umgebung. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn es um alle Fragen rund um die Immobilie geht. Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfangreichen Kenntnissen auf dem Immobilienmarkt unterstützen wir sowohl Käufer als auch Verkäufer dabei, die besten Ergebnisse zu erzielen. Als Experten für den lokalen Immobilienmarkt kennen wir uns bestens in Gerstetten und der Region aus und sind mit den rechtlichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Geschossflächenzahl, vertraut. Wir ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Immobilienkauf oder -verkauf und beraten Sie individuell auf dem Weg zu Ihren Zielen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Göttfried Immobilien GmbH - Die besten Makler für Gerstetten.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Karten von Google angezeigt werden. Es gelten die Datenschutzbedingungen von Google (https://policies.google.com/privacy).

Ich bin einverstanden
  • Glossar
Grundstück Abschreibung AFA Altlast Anlageimmobilie Hausbewertung Hypothek Immobilien Immobilien-Leasing Immobilienbewertung Immobilienblase Immobilienverkauf Indexmiete Kaltmiete Käuferbonität Kaufnebenkosten Kaution Kubatur Kündigungsfrist Ansichten Bauantrag Bauantrag Baufinanzierung Baugenehmigung Baugrenze Baugrundstück Bauland Baulandmobilisierungsgesetz Baulast Bausachverständiger Beleihungswert Bestellerprinzip Betriebskosten Bodengrundfläche Bodenrichtwert Bodenwert Courtage Denkmalschutz Effektivzins Eigentum Eigentümerversammlungsprotokoll Einheitswert Energieausweispflicht Erbbaurecht Erbbauzins Erbengemeinschaft Erbpacht Erbschaft Erbschaftssteuer Finanzierung Flurkarte Flurstück Gemarkung Gemeinschaftsordnung Geschossflächenzahl (GFZ) Grundbucheintrag Grunderwerbsteuer Grundflächenzahl (GRZ) Grundschuld Grundsteuer Grundstücksgrenze Grundstückspreis Grundstücksverkauf Maisonette Makler Makleralleinauftrag Makleralleinvertrag Maklerkosten Maklervertrag Marktwert Mietkauf Mietspiegel Nachlassimmobilie Nachlassverwaltung Nebenkosten Nießbrauchrecht Notar Objektart Offenbarungspflicht Pacht Penthouse Pflichtteil Provision Schnitte Rendite Rohbau Sachwertverfahren Schenkung Schenkungssteuer Sondereigentum Sondernutzungsrecht Souterrain Teilungserklärung Tilgung Umlegungsverfahren Valuta Verkehrswert Verkehrswertgutachten Vermarktung Versteigerung Vorkaufsrecht Wegerecht Wertermittlungsverfahren Widerrufsrecht Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan Wohnfläche Wohnrecht Wohnungsbewertung Wohnungseigentum Zwischenfinanzierung