Geschossflächenzahl (GFZ)
Glossar: Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche beim Bau eines Gebäudes zulässig sind. Sie ist eine wichtige Kennzahl, die im Rahmen der Baunutzungsverordnung und des geltenden Bebauungsplans festgelegt wird. Zusammen mit der Grundflächenzahl bildet die Geschossflächenzahl die rechtliche Grundlage für die Bebauung von Grundstücken und ist entscheidend für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben.
Hier ein Beispiel, um die Bedeutung der Geschossflächenzahl für Bauvorhaben in Ulm und Neu-Ulm zu verdeutlichen:
Ein Bauunternehmer plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Neu-Ulm auf einem bestimmten Grundstück. Bevor er mit der Planung beginnt, informiert er sich über die Vorgaben des geltenden Bebauungsplans für das betreffende Gebiet.
In dem Bebauungsplan ist unter anderem die Geschossflächenzahl festgelegt. Diese gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche er je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal errichten darf. Nehmen wir an, die Geschossflächenzahl beträgt 0,8.
Das Grundstück, auf dem das Mehrfamilienhaus errichtet werden soll, hat eine Fläche von 800 Quadratmetern. Unter Berücksichtigung der Geschossflächenzahl von 0,8 darf der Bauunternehmer also maximal 0,8 * 800 Quadratmeter = 640 Quadratmeter Geschossfläche auf dem Grundstück realisieren.
Um eine wirtschaftlich sinnvolle Planung durchzuführen, kann der Bauunternehmer nun verschiedene Optionen in Betracht ziehen. Er könnte beispielsweise ein fünfgeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von 128 Quadratmetern pro Geschoss planen (5 Geschosse * 128 Quadratmeter = 640 Quadratmeter Geschossfläche) oder ein sechsgeschossiges Gebäude mit einer geringeren Grundfläche pro Geschoss.
Die Geschossflächenzahl stellt somit eine wichtige Rahmenbedingung für die Bebauung von Grundstücken dar und beeinflusst maßgeblich die mögliche Gebäudegröße und -höhe. Es ist daher entscheidend, dass Bauunternehmer, Architekten und andere Beteiligte die Vorgaben der Geschossflächenzahl im Bebauungsplan genau berücksichtigen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und ein gelungenes Bauvorhaben umzusetzen.
Ein kompetenter Immobilienmakler in Ulm und Neu-Ulm kann bei der Beschaffung relevanter Informationen, wie der Geschossflächenzahl aus dem Bebauungsplan, behilflich sein und die potenziellen Käufer oder Bauherren darüber informieren, welche Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Bebauung von Grundstücken bestehen. Dies trägt dazu bei, dass Bauvorhaben in šbereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und den individuellen Bedürfnissen der Kunden geplant und realisiert werden können.
Hier ein Beispiel, um die Bedeutung der Geschossflächenzahl für Bauvorhaben in Ulm und Neu-Ulm zu verdeutlichen:
Ein Bauunternehmer plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Neu-Ulm auf einem bestimmten Grundstück. Bevor er mit der Planung beginnt, informiert er sich über die Vorgaben des geltenden Bebauungsplans für das betreffende Gebiet.
In dem Bebauungsplan ist unter anderem die Geschossflächenzahl festgelegt. Diese gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche er je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal errichten darf. Nehmen wir an, die Geschossflächenzahl beträgt 0,8.
Das Grundstück, auf dem das Mehrfamilienhaus errichtet werden soll, hat eine Fläche von 800 Quadratmetern. Unter Berücksichtigung der Geschossflächenzahl von 0,8 darf der Bauunternehmer also maximal 0,8 * 800 Quadratmeter = 640 Quadratmeter Geschossfläche auf dem Grundstück realisieren.
Um eine wirtschaftlich sinnvolle Planung durchzuführen, kann der Bauunternehmer nun verschiedene Optionen in Betracht ziehen. Er könnte beispielsweise ein fünfgeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von 128 Quadratmetern pro Geschoss planen (5 Geschosse * 128 Quadratmeter = 640 Quadratmeter Geschossfläche) oder ein sechsgeschossiges Gebäude mit einer geringeren Grundfläche pro Geschoss.
Die Geschossflächenzahl stellt somit eine wichtige Rahmenbedingung für die Bebauung von Grundstücken dar und beeinflusst maßgeblich die mögliche Gebäudegröße und -höhe. Es ist daher entscheidend, dass Bauunternehmer, Architekten und andere Beteiligte die Vorgaben der Geschossflächenzahl im Bebauungsplan genau berücksichtigen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und ein gelungenes Bauvorhaben umzusetzen.
Ein kompetenter Immobilienmakler in Ulm und Neu-Ulm kann bei der Beschaffung relevanter Informationen, wie der Geschossflächenzahl aus dem Bebauungsplan, behilflich sein und die potenziellen Käufer oder Bauherren darüber informieren, welche Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Bebauung von Grundstücken bestehen. Dies trägt dazu bei, dass Bauvorhaben in šbereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und den individuellen Bedürfnissen der Kunden geplant und realisiert werden können.
Herausforderung
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist entscheidend für die Planung von Bauvorhaben und stellt eine wesentliche Herausforderung für Bauunternehmer dar.
Verständnis
Die GFZ gibt an, wie viel Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstück zulässig ist und beeinflusst maßgeblich die wirtschaftliche Planung.
Planungshilfe
Eine präzise Analyse der rechtlichen Vorgaben durch einen erfahrenen Immobilienmakler gewährleistet, dass alle Bewegungen im Bauprozess zu Ihrer Vorteilnahme genutzt werden können.
Partnerschaft
Durch unser engagiertes Team von Göttfried Immobilien erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung, um die Möglichkeiten und Einschränkungen der GFZ korrekt zu navigieren.
Ergebnis
Mit unserer Fachkompetenz können Ihre Bauvorhaben in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und individuellen Bedürfnissen realisiert werden.
Bauplanung verstehen
Die Geschossflächenzahl ist eine entscheidende Kennzahl, die Ihnen hilft, die maximal zulässige Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstück zu bestimmen. Dies ist besonders wichtig bei der Planung Ihrer Immobilienprojekte in Ulm und Neu-Ulm.
Wirtschaftlich planen
Mit einer klaren Vorstellung von der Geschossflächenzahl können Bauunternehmer wirtschaftlich planen. Unsere Experten helfen Ihnen, verschiedene Bauoptionen zu kalkulieren und die beste Lösung für Ihr Grundstück zu finden.
Rechtliche Vorgaben einhalten
Die Berücksichtigung der Geschossflächenzahl im Bebauungsplan ist essenziell. So vermeiden Sie rechtliche Probleme und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben den lokalen Vorschriften entspricht und erfolgreich umgesetzt wird.
Fachkundige Unterstützung
Als erfahrene Immobilienmakler in Ulm und Neu-Ulm unterstützen wir Sie bei der Beschaffung aller relevanten Informationen über die Geschossflächenzahl. Vertrauen Sie auf unser Know-how, um die besten Möglichkeiten für Ihre Bauprojekte zu finden.
Wir von Göttfried Immobilien GmbH sind Experten für Ulmer Immobilien und stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn es um die Bebauung von Grundstücken geht. Ein wichtiger Begriff, der bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben eine große Rolle spielt, ist die Geschossflächenzahl (GFZ). Diese Kennzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche bei einem Bauvorhaben zulässig sind. Zusammen mit der Grundflächenzahl bildet die GFZ die rechtliche Grundlage für die Bebauung von Grundstücken. Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wir Bauunternehmer, Architekten und andere Beteiligte dabei, die Vorgaben der Geschossflächenzahl im Bebauungsplan genau zu berücksichtigen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und ein erfolgreiches Bauvorhaben umzusetzen. Vertrauen Sie unserem eingespielten Makler-Team und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und Kompetenz auf dem Ulmer Immobilienmarkt.
Wenn Sie Fragen zur Geschossflächenzahl (GFZ) haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wenn Sie Fragen zur Geschossflächenzahl (GFZ) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um eine Nachricht an uns zu senden. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten.
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Ich bin einverstandenGöttfried Immobilien GmbH ist Ihr vertrauensvoller und kompetenter Immobilienmakler in Gerstetten und Umgebung. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn es um alle Fragen rund um die Immobilie geht. Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfangreichen Kenntnissen auf dem Immobilienmarkt unterstützen wir sowohl Käufer als auch Verkäufer dabei, die besten Ergebnisse zu erzielen. Als Experten für den lokalen Immobilienmarkt kennen wir uns bestens in Gerstetten und der Region aus und sind mit den rechtlichen Vorgaben, wie zum Beispiel der Geschossflächenzahl, vertraut. Wir ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Immobilienkauf oder -verkauf und beraten Sie individuell auf dem Weg zu Ihren Zielen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Göttfried Immobilien GmbH - Die besten Makler für Gerstetten.
Unser Immobilienbüro für Laichingen, die Göttfried Immobilien GmbH, steht Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Seite, wenn es um Fragen rund um die Geschossflächenzahl (GFZ) geht. Die GFZ ist eine wichtige Kennzahl, die bei der Bebauung von Grundstücken zum Tragen kommt und die maximale Quadratmeteranzahl der Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche angibt. Mit unserem erfahrenen Team unterstützen wir Sie gerne bei der Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich der GFZ und helfen Ihnen, Ihre individuellen Bauvorhaben in Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin für eine Beratung. Unser Immobilienbüro in Laichingen freut sich auf Ihren Besuch!
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